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Erlaubtheit von Video-Türklingeln im Mehrfamilienhaus
Die Erlaubtheit von Video-Türklingeln in Mehrfamilienhäusern ist ein wichtiges Thema, das sowohl Mieter als auch Vermieter betrifft. Grundsätzlich sind intelligente Klingelsysteme durch die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) erlaubt. Das bedeutet, dass Vermieter die Installation solcher Systeme vornehmen dürfen, ohne dass sie zwingend individuelle Vereinbarungen mit den Mietern treffen müssen.
Allerdings gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:
- Gemeinschaftseigentum: Bei der Installation von Video-Türklingeln in einem Mehrfamilienhaus, das als Gemeinschaftseigentum gilt, ist ein formeller Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich. In der Regel genügt dafür eine einfache Mehrheit.
- Rechte der Mieter: Mieter dürfen nicht gezwungen werden, eigene Geräte für die Nutzung der Türklingel zu verwenden. Dies schützt ihre Rechte und stellt sicher, dass sie nicht benachteiligt werden.
- Datenschutz: Die Nutzung von Video-Türklingeln muss den Datenschutzbestimmungen entsprechen. So darf die Videoübertragung maximal 60 Sekunden dauern, und Aufnahmen dürfen nicht dauerhaft gespeichert werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Video-Türklingeln in Mehrfamilienhäusern grundsätzlich erlaubt sind, jedoch die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft und die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen beachtet werden müssen. Dies sorgt für einen rechtssicheren Einsatz der Technologie und schützt die Privatsphäre aller Bewohner.
Datenschutzbestimmungen für Video-Türklingeln
Die Datenschutzbestimmungen für Video-Türklingeln sind entscheidend, um die Privatsphäre der Nutzer und Dritter zu schützen. Bei der Verwendung solcher Systeme sind mehrere Aspekte zu beachten, die sicherstellen, dass die Technologie im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen steht.
- Maximale Videoübertragungsdauer: Die Videoübertragung darf nicht länger als 60 Sekunden dauern. Dies soll verhindern, dass unnötige Daten gesammelt werden und die Privatsphäre von Personen, die sich im Aufnahmebereich befinden, gewahrt bleibt.
- Speicherung von Aufnahmen: Aufnahmen dürfen nicht dauerhaft gespeichert werden. Dies bedeutet, dass die Daten nach einer bestimmten Zeit automatisch gelöscht werden müssen, um den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gerecht zu werden.
- Aktivierung durch den Nutzer: Videos werden ausschließlich bei Betätigung des Klingelknopfes aufgenommen. Dies stellt sicher, dass keine unbefugte Überwachung stattfindet und nur relevante Aufnahmen gemacht werden.
- Sichtfeld der Kamera: Das Sichtfeld der Kamera muss auf den Bereich des Klingelschilds beschränkt sein. Dadurch wird verhindert, dass private Bereiche von Nachbarn oder Passanten aufgezeichnet werden, was den Datenschutz weiter stärkt.
- Veröffentlichung von Aufnahmen: Die Veröffentlichung von Aufnahmen, selbst wenn Straftaten festgehalten wurden, ist untersagt. Dies schützt die Rechte der abgebildeten Personen und verhindert Missbrauch der aufgenommenen Daten.
Die Einhaltung dieser Datenschutzbestimmungen ist nicht nur rechtlich erforderlich, sondern auch eine Frage des respektvollen Umgangs mit der Privatsphäre anderer. Nutzer von Video-Türklingeln sollten sich dieser Vorgaben bewusst sein, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und ein vertrauensvolles Miteinander zu fördern.
Wichtige Aspekte zur Erlaubtheit von Video-Türklingeln im Mehrfamilienhaus
| Aspekt | Erlaubt | Details |
|---|---|---|
| Installation durch Vermieter | Ja | Vermieter dürfen Video-Türklingeln installieren, um die Sicherheit zu erhöhen. |
| Einwilligung der Mieter | Empfohlen | Es ist ratsam, die Zustimmung der Mieter einzuholen, um Konflikte zu vermeiden. |
| Formeller Beschluss der Eigentümergemeinschaft | Benötigt | Bei Gemeinschaftseigentum ist ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich. |
| Datenschutzbestimmungen | Ja | Die Nutzung muss den Datenschutzbestimmungen entsprechen, z.B. 60 Sekunden Aufnahmedauer. |
| Speicherung von Aufnahmen | Nein | Aufnahmen dürfen nicht dauerhaft gespeichert werden. |
| Öffentlichkeit der Aufnahmen | Nein | Aufnahmen dürfen nicht öffentlich gemacht oder veröffentlicht werden. |
| Transparenz gegenüber Mietern | Ja | Vermieter sollten die Mieter über die Installation und deren Zweck informieren. |
Rechtliche Rahmenbedingungen für Vermieter
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Vermieter, die Video-Türklingeln in Mehrfamilienhäusern installieren möchten, sind klar definiert und müssen sorgfältig beachtet werden. Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass Vermieter grundsätzlich das Recht haben, solche Systeme zu installieren, um die Sicherheit des Gebäudes zu erhöhen.
Jedoch gibt es spezifische Anforderungen, die erfüllt werden müssen:
- Formeller Beschluss: Bei der Installation von Video-Türklingeln in einem Mehrfamilienhaus, das als Gemeinschaftseigentum gilt, ist ein formeller Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich. Dies bedeutet, dass die Mehrheit der Eigentümer zustimmen muss, bevor die Installation erfolgen kann.
- Transparenz gegenüber Mietern: Vermieter sollten die Mieter über die geplante Installation informieren und ihnen die Möglichkeit geben, ihre Bedenken zu äußern. Dies fördert ein gutes Verhältnis und kann rechtlichen Konflikten vorbeugen.
- Technische Anforderungen: Die installierten Systeme müssen den aktuellen technischen Standards entsprechen, um sowohl die Funktionalität als auch die Sicherheit der Daten zu gewährleisten. Dies schließt auch die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen ein.
- Verantwortung für die Datenverarbeitung: Vermieter sind verantwortlich für die Datenverarbeitung, die durch die Video-Türklingeln erfolgt. Das bedeutet, dass sie sicherstellen müssen, dass die gesammelten Daten gemäß den Datenschutzgesetzen verarbeitet und geschützt werden.
Zusammenfassend ist es für Vermieter entscheidend, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen und einzuhalten, um die Installation von Video-Türklingeln rechtssicher zu gestalten. Dies schützt nicht nur die Rechte der Mieter, sondern minimiert auch das Risiko rechtlicher Auseinandersetzungen.
Benötigte Zustimmung der Mieter
Die Zustimmung der Mieter ist ein zentraler Aspekt, wenn es um die Installation von Video-Türklingeln in Mehrfamilienhäusern geht. Auch wenn Vermieter grundsätzlich das Recht haben, solche Systeme zu installieren, sind sie verpflichtet, die Interessen und Rechte der Mieter zu respektieren.
Hier sind einige wichtige Punkte, die Vermieter beachten sollten:
- Einwilligung der Mieter: In vielen Fällen ist es ratsam, die Zustimmung der Mieter einzuholen, bevor eine Video-Türklingel installiert wird. Dies fördert ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis und kann rechtliche Konflikte vermeiden.
- Information und Transparenz: Vermieter sollten die Mieter umfassend über die geplante Installation informieren. Dazu gehört, welche Daten erfasst werden, wie diese geschützt werden und welche Rechte die Mieter in Bezug auf ihre Privatsphäre haben.
- Berücksichtigung von Bedenken: Mieter haben möglicherweise Bedenken hinsichtlich ihrer Privatsphäre. Vermieter sollten bereit sein, auf diese Bedenken einzugehen und gegebenenfalls Anpassungen an der Installation vorzunehmen, um den Datenschutz zu gewährleisten.
- Rechtliche Rahmenbedingungen: Bei der Installation in Gemeinschaftseigentum ist es wichtig, die rechtlichen Anforderungen zu beachten. Ein formeller Beschluss der Eigentümergemeinschaft ist oft notwendig, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Zusammenfassend ist die Einholung der Zustimmung der Mieter nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine ethische Verpflichtung für Vermieter. Durch offene Kommunikation und Transparenz können sowohl die Rechte der Mieter gewahrt als auch ein harmonisches Zusammenleben gefördert werden.
Formeller Beschluss der Eigentümergemeinschaft
Die Installation von Video-Türklingeln in einem Mehrfamilienhaus erfordert einen formellen Beschluss der Eigentümergemeinschaft. Dieser Beschluss ist notwendig, um sicherzustellen, dass alle Eigentümer in die Entscheidung einbezogen werden und ihre Interessen gewahrt bleiben. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) verankert.
Hier sind einige wichtige Aspekte, die bei der Einholung eines formellen Beschlusses zu beachten sind:
- Einberufung einer Eigentümerversammlung: Um einen Beschluss zu fassen, muss eine Eigentümerversammlung einberufen werden. In dieser Versammlung können die Eigentümer über die Installation der Video-Türklingel diskutieren und abstimmen.
- Abstimmung: Der Beschluss zur Installation muss in der Regel mit einfacher Mehrheit gefasst werden. Das bedeutet, dass mehr als die Hälfte der anwesenden Stimmen für die Installation stimmen müssen.
- Protokollierung: Der Beschluss muss ordnungsgemäß protokolliert werden. Dies ist wichtig, um im Nachhinein nachweisen zu können, dass die Zustimmung der Eigentümer eingeholt wurde.
- Information der Mieter: Es ist ratsam, die Mieter über den Beschluss zu informieren, auch wenn sie nicht direkt abstimmen. Dies fördert die Transparenz und das Vertrauen innerhalb der Gemeinschaft.
- Rechtliche Absicherung: Ein formeller Beschluss schützt die Eigentümergemeinschaft vor möglichen rechtlichen Auseinandersetzungen, die aus der Installation der Video-Türklingel resultieren könnten.
Zusammenfassend ist der formelle Beschluss der Eigentümergemeinschaft ein wesentlicher Schritt, um die Installation von Video-Türklingeln rechtlich abzusichern und die Interessen aller Beteiligten zu berücksichtigen. Eine transparente und ordnungsgemäße Vorgehensweise trägt dazu bei, Konflikte zu vermeiden und ein harmonisches Zusammenleben zu fördern.
Einschränkungen bei der Installation
Bei der Installation von Video-Türklingeln müssen bestimmte Einschränkungen beachtet werden, um rechtliche Probleme zu vermeiden und die Privatsphäre der Bewohner zu schützen. Diese Einschränkungen sind sowohl technischer als auch rechtlicher Natur und sollten von Vermietern und Eigentümern sorgfältig berücksichtigt werden.
- Öffentliche Bereiche: Video-Türklingeln dürfen keine öffentlichen Bereiche filmen. Das bedeutet, dass der Sichtbereich der Kamera auf das eigene Grundstück beschränkt sein muss. Aufnahmen von Nachbargrundstücken oder der Straße sind nicht zulässig.
- Installation in Gemeinschaftseigentum: Bei Mehrfamilienhäusern, die als Gemeinschaftseigentum gelten, ist ein formeller Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich, bevor eine Video-Türklingel installiert werden kann. Dies stellt sicher, dass alle Eigentümer in die Entscheidung einbezogen werden.
- Technische Vorgaben: Die technischen Spezifikationen der Video-Türklingel müssen den aktuellen Datenschutzbestimmungen entsprechen. Dazu gehört unter anderem, dass die Kamera nur bei Betätigung des Klingelknopfes aktiv wird und die Videoübertragung auf maximal 60 Sekunden beschränkt ist.
- Datenschutz und Speicherung: Aufnahmen dürfen nicht dauerhaft gespeichert werden. Es ist wichtig, dass die Daten nach einer festgelegten Zeit gelöscht werden, um den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gerecht zu werden.
- Hinweispflicht: Wenn Dritte, wie beispielsweise Lieferdienste oder Postboten, durch den Aufzeichnungsbereich gehen, ist es erforderlich, ein Hinweisschild anzubringen, das auf die Videoüberwachung hinweist. Dies trägt zur Transparenz und zum Schutz der Privatsphäre bei.
Die Beachtung dieser Einschränkungen ist entscheidend, um die Installation von Video-Türklingeln rechtssicher zu gestalten und das Vertrauen der Mieter und Nachbarn zu gewinnen. Ein verantwortungsvoller Umgang mit der Technologie fördert ein harmonisches Zusammenleben in der Gemeinschaft.
Sichtfeld und Aufnahmedauer der Kamera
Das Sichtfeld und die Aufnahmedauer von Video-Türklingeln sind entscheidende Faktoren, die den Datenschutz und die Privatsphäre der Anwohner betreffen. Um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, müssen diese Aspekte klar definiert und eingehalten werden.
- Sichtfeld der Kamera: Die Kamera sollte so ausgerichtet sein, dass sie ausschließlich den Bereich des Klingelschilds und den unmittelbaren Eingangsbereich erfasst. Aufnahmen von angrenzenden Grundstücken, öffentlichen Straßen oder anderen privaten Bereichen sind nicht zulässig, um die Privatsphäre Dritter zu schützen.
- Aufnahmedauer: Die Videoübertragung darf maximal 60 Sekunden dauern. Diese zeitliche Begrenzung ist wichtig, um sicherzustellen, dass keine unnötigen Daten erfasst werden und um die Rechte der abgebildeten Personen zu wahren.
- Aktivierung der Aufnahme: Die Kamera sollte nur bei Betätigung des Klingelknopfes aktiviert werden. Dies verhindert eine permanente Überwachung und stellt sicher, dass nur relevante Aufnahmen gemacht werden, wenn jemand tatsächlich an der Tür steht.
- Datenschutzkonformität: Die technischen Vorgaben der Video-Türklingel müssen den Datenschutzbestimmungen entsprechen. Dazu gehört, dass die Kamera über Funktionen verfügt, die eine datenschutzkonforme Nutzung ermöglichen, wie etwa die Möglichkeit, das Sichtfeld einzustellen.
Durch die Beachtung dieser Richtlinien können Vermieter und Eigentümer sicherstellen, dass die Nutzung von Video-Türklingeln sowohl rechtlich als auch ethisch vertretbar ist. Dies fördert nicht nur den Schutz der Privatsphäre, sondern auch das Vertrauen zwischen Mietern und Vermietern.
Veröffentlichung von Aufnahmen und deren Verbot
Die Veröffentlichung von Aufnahmen, die mit Video-Türklingeln gemacht wurden, ist strengstens untersagt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Aufnahmen Straftaten festhalten oder nicht. Der Datenschutz hat hierbei oberste Priorität, und es gibt klare rechtliche Rahmenbedingungen, die beachtet werden müssen.
- Schutz der Privatsphäre: Die Veröffentlichung von Aufnahmen könnte die Privatsphäre von Dritten erheblich verletzen. Auch wenn eine Straftat dokumentiert wurde, dürfen die Aufnahmen nicht ohne Zustimmung der betroffenen Personen veröffentlicht werden.
- Rechtliche Konsequenzen: Verstöße gegen das Verbot der Veröffentlichung können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dies kann von Abmahnungen bis hin zu Schadensersatzforderungen reichen, je nach Schwere des Verstoßes.
- Verwendung der Aufnahmen: Die Aufnahmen dürfen ausschließlich für den vorgesehenen Zweck verwendet werden, nämlich zur Identifikation von Besuchern oder zur Sicherheit des Eigentums. Eine Weitergabe an Dritte oder die Nutzung für andere Zwecke ist nicht gestattet.
- Aufbewahrung der Aufnahmen: Gemäß den Datenschutzbestimmungen müssen Aufnahmen nach einer festgelegten Zeit gelöscht werden. Diese Regelung soll sicherstellen, dass keine unnötigen Daten gespeichert werden und die Privatsphäre der abgebildeten Personen gewahrt bleibt.
Zusammenfassend ist es von entscheidender Bedeutung, die strengen Vorgaben zur Veröffentlichung von Aufnahmen zu beachten. Dies schützt nicht nur die Privatsphäre der Betroffenen, sondern gewährleistet auch die rechtliche Absicherung der Nutzer von Video-Türklingeln.
Aktuelle Gerichtsurteile zur Nutzung von Video-Türklingeln
Aktuelle Gerichtsurteile zur Nutzung von Video-Türklingeln haben wichtige Präzedenzfälle geschaffen, die die Rechte der Mieter und die Pflichten der Vermieter betreffen. Diese Urteile verdeutlichen, wie Datenschutz und Privatsphäre in der Praxis gewahrt werden müssen.
- Urteil des Landgerichts Essen (2019): In diesem Fall wurde entschieden, dass die Zustimmung der Nachbarn erforderlich ist, bevor eine Video-Türklingel installiert werden kann. Dies stellt sicher, dass die Privatsphäre aller betroffenen Parteien respektiert wird und keine unzulässige Überwachung stattfindet.
- Urteil des Amtsgerichts München (2020): Hier wurde festgestellt, dass die dauerhafte Speicherung von Aufnahmen nicht zulässig ist. Die Richter betonten, dass Aufnahmen nach einer bestimmten Frist gelöscht werden müssen, um den Datenschutzrichtlinien zu entsprechen.
- Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (2021): In diesem Urteil wurde klargestellt, dass die Nutzung von Video-Türklingeln in Mehrfamilienhäusern nur mit einem formellen Beschluss der Eigentümergemeinschaft erfolgen darf. Dies schützt die Rechte der Mieter und fördert die Transparenz innerhalb der Gemeinschaft.
- Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) (2022): Der BGH entschied, dass Vermieter nicht verpflichtet sind, Mieter über die Installation von Video-Türklingeln zu informieren, solange keine eigenen Geräte verwendet werden müssen. Dennoch wurde empfohlen, die Mieter über die Nutzung zu informieren, um Missverständnisse zu vermeiden.
Diese Urteile zeigen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für Video-Türklingeln in Deutschland kontinuierlich weiterentwickelt werden. Vermieter und Mieter sollten sich über diese Entwicklungen informieren, um ihre Rechte und Pflichten zu verstehen und rechtliche Konflikte zu vermeiden.
Praktische Tipps für die rechtliche Nutzung
Die rechtliche Nutzung von Video-Türklingeln erfordert einige praktische Tipps, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Hier sind einige wichtige Hinweise, die sowohl Vermietern als auch Mietern helfen können:
- Dokumentation der Zustimmung: Halten Sie alle Vereinbarungen und Zustimmungen schriftlich fest. Dies kann helfen, Missverständnisse zu vermeiden und dient als Nachweis im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen.
- Schulung der Nutzer: Informieren Sie alle Nutzer der Video-Türklingel über deren richtige Verwendung und die geltenden Datenschutzbestimmungen. Eine kurze Schulung kann dazu beitragen, dass alle Beteiligten die Technologie verantwortungsvoll nutzen.
- Regelmäßige Überprüfung: Führen Sie regelmäßige Überprüfungen der installierten Systeme durch, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Datenschutzanforderungen entsprechen. Dies kann auch die Aktualisierung der Software umfassen, um Sicherheitslücken zu schließen.
- Einrichtung von Datenschutzrichtlinien: Erstellen Sie klare Richtlinien zur Nutzung der Video-Türklingel, die den Datenschutz und die Privatsphäre aller Bewohner respektieren. Diese Richtlinien sollten für alle Nutzer zugänglich sein.
- Feedback einholen: Ermutigen Sie Mieter und Nachbarn, Feedback zur Nutzung der Video-Türklingel zu geben. Dies kann helfen, potenzielle Probleme frühzeitig zu erkennen und zu lösen.
Durch die Beachtung dieser praktischen Tipps können Vermieter und Mieter sicherstellen, dass die Nutzung von Video-Türklingeln sowohl rechtlich als auch ethisch verantwortungsvoll erfolgt. Dies fördert nicht nur den Schutz der Privatsphäre, sondern auch ein harmonisches Zusammenleben in der Gemeinschaft.
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Erfahrungen und Meinungen
Nutzer berichten von unterschiedlichen Erfahrungen mit Video-Türklingeln in Mehrfamilienhäusern. Ein häufiges Problem: Die Zustimmung der Nachbarn. Einige Anwender haben Schwierigkeiten, wenn die Installation nicht im Einvernehmen erfolgt. Das kann zu Konflikten führen.
Ein weiterer Punkt: Der Datenschutz. Nutzer äußern Bedenken, dass die Kameras unerwünschte Aufnahmen machen. Vor allem in gemeinschaftlich genutzten Bereichen kann dies ein Problem darstellen. Anwender in Foren diskutieren über mögliche rechtliche Konsequenzen. Einige haben bereits Streitigkeiten über die Privatsphäre erlebt.
Technisch gesehen gibt es verschiedene Modelle auf dem Markt. Nutzer von Computer Bild loben die Bildqualität der getesteten Modelle. Besonders die Eufy Video Doorbell Dual schneidet gut ab. Anwender schätzen die lokale Speicherung der Videos. Das vermeidet zusätzliche Kosten für Cloud-Dienste.
Allerdings sind nicht alle Modelle für Mehrfamilienhäuser geeignet. Nutzer berichten, dass einige Geräte Schwierigkeiten mit der WLAN-Verbindung haben. Das kann die Funktionalität beeinträchtigen, insbesondere in großen Gebäuden mit dicken Wänden. Anwender empfehlen, vor dem Kauf die WLAN-Abdeckung zu prüfen.
Die Installation wird oft als einfach beschrieben. Viele Anwender berichten, dass sie die Türklingeln selbst installieren konnten. Dennoch gibt es Fälle, in denen professionelle Hilfe nötig war. In solchen Situationen ist es wichtig, die Zustimmung des Vermieters einzuholen.
Ein weiterer Aspekt ist die Kostenfrage. Nutzer im HomeKit Forum diskutieren über die Investition in Video-Türklingeln. Einige empfinden die Kosten als gerechtfertigt, da sie mehr Sicherheit bieten. Andere hingegen sehen die Anschaffungskostens als zu hoch an, vor allem wenn es keine Einigung mit den Nachbarn gibt.
Ein wichtiges Fazit: Bevor Nutzer eine Video-Türklingel installieren, sollten sie im Vorfeld die Zustimmung der Nachbarn einholen. Ein offenes Gespräch kann viele Probleme vermeiden. Zudem ist es ratsam, die technischen Gegebenheiten im Gebäude zu berücksichtigen.
Die Meinungen über Video-Türklingeln sind vielfältig. Während einige Nutzer die zusätzlichen Sicherheitsfunktionen schätzen, sehen andere die rechtlichen und technischen Hürden als zu hoch an.
FAQ zu Video-Türklingeln im Mehrfamilienhaus
Sind Video-Türklingeln in Mehrfamilienhäusern grundsätzlich erlaubt?
Ja, intelligente Klingelsysteme sind durch die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) grundsätzlich erlaubt.
Benötigen Vermieter die Zustimmung der Mieter für die Installation?
Eine individuelle Zustimmung der Mieter ist nicht zwingend erforderlich, wird aber aus rechtlichen Gründen empfohlen.
Was ist bei der Installation von Video-Türklingeln zu beachten?
Ein formeller Beschluss der Eigentümergemeinschaft ist notwendig, insbesondere in Gemeinschaftseigentum.
Wie lange dürfen Videoaufnahmen gespeichert werden?
Die Videoübertragung darf maximal 60 Sekunden dauern und Aufnahmen dürfen nicht dauerhaft gespeichert werden.
Darf ich Aufnahmen von der Video-Türklingel veröffentlichen?
Nein, die Veröffentlichung von Aufnahmen ist untersagt, auch wenn Straftaten aufgezeichnet wurden.




